Ei,
ich habe immer wieder mal fragen zur STVO die mir etwas unklar sind, bezueglich des camping autos.
Vielleicht geht es euch aehnlich und wir koennen hier ein paar punkte gemeinsam auflisten und vorallem loesen.
Grundsaetzlich bin ich davon ausgegangen, das ich mit einem kistenwagen (oder TI) unter 3,5t ueberall stehen kann wie mit meinem PKW auch. Also kreuz und quer und ueberall in der stadt.
Inzwischen weiss ich, das man auf buergersteigen (auch dann wenn parkplaetze eingezeichnet sind) nur bis 2,8t stehen darf und ich halt eben nicht mehr. (aufgelastete ueber 3,5t schon garnicht.)
Das schraenkt meine moeglichkeiten in zuhause sehr stark ein. *1 Viele parkplaetze sind mit 2 raedern ...
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