Hallo,
wer weiß absolut sicher, welche Bußgeldtabelle bei einem Wohnwagen (über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht) anzuwenden ist.
Mein Wohnwagen steht seit Juli aufgebockt in der Scheune und hält Winterschlaf.
Der TÜV war im Oktober 2013 fällig.
Eigentlich möchte ich mir den großen Aufwand, den Wohnwagen jetzt über den TÜV zu bringen, ersparen und das erst im Mai 2014 machen, dann wäre die Frist für die Hauptuntersuchung um 7 Monate überschritten.
Daß ich dabei das Risiko eines Bußgeldes eingehe, sofern mich die Polizei auf der kurzen Fahrtstrecke von der Scheune zur TÜV-Station erwischt, ist mir klar.
Was ich aber auf keinen Fall möchte sind Punkte in Flensburg.
Jetzt habe ich gegoogelt und bin mi...
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