Interessantes Urteil für Camper:
http://www.iww.de/quellenmaterial/id/104156
"Ist in einer Camping-Versicherung der Wohnwagen gegen Beschädigung „durch unmittelbare Einwirkung von Sturm“ versichert, so werden nur die Schäden ersetzt, bei denen der Sturm die zeitlich letzte Ursache des Sachschadens ist.
Tritt nach einem Sturmschaden aufgrund von Niederschlag Wasser in den Wohnwagen ein und verursacht dort Feuchtigkeitsschäden, so fehlt es am erforderlichen Unmittelbarkeitszusammenhang."
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