Hallo WoWa Freunde ich hätte folgendes Anliegen:
Da ich vor ca. 4 Wochen mein Wohnwagen als Privatmann verkauft habe und der Käufer nach ca. 2 Stündiger Begutachtung und Preisverhandlung den Wohnwagen dann gekauft hat, hat er mir nun mitgeteilt, das er nun angeblich doch noch einige Mängel gefunden hat, hat er mich nun dazu aufgefordert mich an den angeblichen Reparaturkosten zu beteiligen. Bin ich als Privatverkäufer dazu verpflichtet.??
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