Irgendwie verstehe ich das nicht. Es dreht sich um den FS "B" meiner Frau. Danach darf sie Fahrzeuge bis zu einer Gesamtmasse von 3,5 to. fahren aber eben kein Wowa Gespann.
Nichtmal die Polizei kanns mir sagen. Da soll es eine Änderung in 2013 geben, nach der man ein Gespann bis 3,5 to Gesamtgewicht ziehen darf. Da unsere Gesetzgebung keine Gesetze für Bürger macht, sondern für Advokaten, kanns mir evtl. mal jemand erklären. Wäre nett!
MfG
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