Dieser Thread ist für Suchanfragen nach den Vorraussetzungen zum ziehen eines Anhängers und ist dafür mit (hoffentlich) ausreichend Schlagwörtern im Titel angelegt.
Ich fasse einmal zusammen, was ich "weiß" bzw. wie ich den Gesetzestext verstehe:
Klasse B: Fahren mit Anhänger
- Summe der zul. Gesamtgewichte von Trailer UND Zugfahrzeug (Kombination) muss <=3,5t sein, Ausnahme: Trailer wiegt nicht mehr als 750 Kg (zul. Gesamtgewicht)
*nach einer Neuerung im Gesetz gibt es die Regelung der Proprotion zwischen Zugfahrzeug und Trailer nicht mehr*
- Zul. Gesamtgewicht des Trailers darf nicht größer sein als die maximale Anhängelast, die in den Fahrzeugpapieren des Zugfahrzeugs (Zulassungsbeschein...
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